Die österreichische Gesellschaft für Luftfahrtmedizin

Österreichische Gesellschaft für Luftfahrtmedizin

Die österreichische Gesellschaft für Luftfahrtmedizin

tritt als Stimme der flugmedizinischen Sachverständigen wieder in Erscheinung und wird als offizielle Vertretung der Interessen der SV sowie als Bindeglied zu der Behörde fungieren.

Es ist weiterhin geplant, bei zukünftigen Veranstaltungen unserer Gesellschaft  jeweils ein oder mehrere Vertreter der Behörden einzuladen, die zu strittigen Rechtsfragen eindeutig und nachvollziehbar Stellung nehmen.

Dies alles im Sinne eines guten Klimas und eines gegenseitigen Verständnisses zum Wohle der Luftfahrt in Österreich.

Es wurden in der Vergangenheit einige Treffen, wie zuletzt im Alpenflugzentrum Niederöblarn organisiert, die in erster Linie zur Aus- und Weiterbildung flugmedizinischer Sachverständiger in Österreich dienten.


Nun ist die Novelle zur ZLPV 2006, die am 15.3.2008 mit einer Übergangsfrist bis 1.5.2008 in Kraft tritt, per 3.3.2008 veröffentlicht worden.

Viele Punkte, die von er österreichischen Gesellschaft für Luftfahrtmedizin auf mehreren Veranstaltungen zuletzt in Salzburg gefordert wurden, um eine praxisnahe Untersuchung der Piloten zu ermöglichen, sind in die Novelle eingeflossen (Z.B. Augen und HNO-Untersuchungen nur mehr bei Erstuntersuchung und im Sonderfall, Angleichung zu der in vielen Ländern schon geltende Gültigkeitsdauer der medizinischen Tauglichkeit, höhere Limits bei der Brillenstärke usw.).

Auch weiterhin ist die Übertragung des mit sensiblen medizinischen Daten gespickten Antragsformulars an die Behörde nur nach Zustimmung durch den Probanden erlaubt.

Überhaupt stellt sich die Frage, warum der Untersuchungsbogen zu übermitteln ist, da von der Behörde nur stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden und so die Archivierung von medizinisch sensiblen Daten, die auch in die falschen Hände kommen können, wie Beispiele aus Großbritannien und Israel (dort wurden 500 000 sensible Daten auf einem Datenträger verloren) zeigen, ein großes datenschutzrechtliches Problem darstellt.

Hier darf auf die Warnung der Datenschutzkommission verwiesen werden.

In Deutschland geht das schon, denn dort gilt seit 1. Juli 2007 eine JAR-konforme Regelung, wonach nur mehr das Ergebnis (fit or unfit) an die Behörde zum Abgleich zu übermitteln ist.

In einer Aussendung der ACG wird eine neue Gebührenverordnung publiziert (siehe Anhang), um den sinnlos aufgeblasenen Apparat der medizinischen Kontrolle in der ACG zu finanzieren. Wie lange werden sich Piloten und Sachverständige diese in Europa einzigartige Geldbeschaffung für unsinnige behördliche Irrläufer gefallen lassen?

In anderen JAR-Staaten (wie z.B. Deutschland) werden keine Gebühren für die Verlängerung der Berechtigung der AMEs verrechnet. Auch sind weder das Notarztdiplom noch andere durch die Ärzekammer anerkannte Berechtigungen gebührenpflichtig!

Zuletzt dürfen wir noch einmal auf die nächste Veranstaltung in Schärding hinweisen, wo sicherlich wieder die für AME´s heißen Themen und strittige Rechtsfragen unter der Anwesenheit der Vertreter der zuständigen Behörden (AEROCLUB und  BMVIT erörtert werden können.





IFRA - Internationaler Flugrettungsdienst Austria
Takeda Pharma Austria
Alternova - Generika

consulting by CayenneWeb - powered by cmsimple.dk - template by 2bdesign.de