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Die österreichische Gesellschaft für Luftfahrtmedizin
tritt als Stimme der flugmedizinischen Sachverständigen wieder in Erscheinung und wird als offizielle Vertretung der Interessen der SV sowie als Bindeglied zu der Behörde fungieren. Es ist weiterhin geplant, bei zukünftigen Veranstaltungen unserer Gesellschaft jeweils ein oder mehrere Vertreter der Behörden einzuladen, die zu strittigen Rechtsfragen eindeutig und nachvollziehbar Stellung nehmen. Dies alles im Sinne eines guten Klimas und eines gegenseitigen Verständnisses zum Wohle der Luftfahrt in Österreich. Es wurden in der Vergangenheit einige Treffen, wie zuletzt im Alpenflugzentrum Niederöblarn organisiert, die in erster Linie zur Aus- und Weiterbildung flugmedizinischer Sachverständiger in Österreich dienten. Nun ist die
Novelle zur ZLPV 2006, die am 15.3.2008 mit einer Übergangsfrist bis 1.5.2008
in Kraft tritt, per 3.3.2008 veröffentlicht worden. Viele Punkte, die
von er österreichischen Gesellschaft für Luftfahrtmedizin auf mehreren
Veranstaltungen zuletzt in Salzburg gefordert wurden, um eine praxisnahe
Untersuchung der Piloten zu ermöglichen, sind in die Novelle eingeflossen (Z.B.
Augen und HNO-Untersuchungen nur mehr bei Erstuntersuchung und im Sonderfall,
Angleichung zu der in vielen Ländern schon geltende Gültigkeitsdauer der
medizinischen Tauglichkeit, höhere Limits bei der Brillenstärke usw.). Auch weiterhin
ist die Übertragung des mit sensiblen medizinischen Daten gespickten
Antragsformulars an die Behörde nur nach Zustimmung durch den Probanden erlaubt.
Überhaupt stellt
sich die Frage, warum der Untersuchungsbogen zu übermitteln ist, da von der
Behörde nur stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden und so die
Archivierung von medizinisch sensiblen Daten, die auch in die falschen Hände
kommen können, wie Beispiele aus Großbritannien und Israel (dort wurden 500 000
sensible Daten auf einem Datenträger verloren) zeigen, ein großes
datenschutzrechtliches Problem darstellt. Hier darf auf die
Warnung der Datenschutzkommission verwiesen werden. In Deutschland
geht das schon, denn dort gilt seit 1. Juli 2007 eine JAR-konforme Regelung,
wonach nur mehr das Ergebnis (fit or unfit) an die Behörde zum Abgleich zu
übermitteln ist. In einer
Aussendung der ACG wird eine neue Gebührenverordnung publiziert (siehe Anhang),
um den sinnlos aufgeblasenen Apparat der medizinischen Kontrolle in der ACG zu
finanzieren. Wie lange werden sich Piloten und Sachverständige diese in Europa
einzigartige Geldbeschaffung für unsinnige behördliche Irrläufer gefallen
lassen? In
anderen JAR-Staaten (wie z.B. Deutschland) werden keine Gebühren für
die Verlängerung der Berechtigung der AMEs verrechnet. Auch sind weder
das Notarztdiplom noch andere durch die Ärzekammer anerkannte
Berechtigungen gebührenpflichtig! Zuletzt dürfen wir noch einmal auf die nächste Veranstaltung in Schärding hinweisen, wo sicherlich wieder die für AME´s heißen Themen und strittige Rechtsfragen unter der Anwesenheit der Vertreter der zuständigen Behörden (AEROCLUB und BMVIT erörtert werden können.
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